Siedlung

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Artikei 12: Beschilderung der Kontrollpunkte Schild :
Weiβ, Schrift orange
CHCP

Teilnahmebedinqungen Auszug)

Artikel 3: Ablauf der Rallye
a) Eine Strecke von ungefähr 750 Kilometern, unterbrochen durch Zeitkontrollen, ist mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von nicht weniger als 36 km/h zurückzulegen.
b). Das Roadbook wird am Tag vor Abflug verteilt.
c) Die verschiedenen Roadbook-Modelle finden Sie auf dem Anmeldeformular.
d) Bei jeder Zeitprüfung zeigt ein Flag die Stelle an, an der der Zähler auf Null zurückgesetzt werden muss.
e) Er kan een speciale controle plaatsvinden. Hij zal bestraffen zoals bepaald in artikel 17 j).
f)) Geheime Zeitkontrollen innerhalb der ersten sieben Kilometer nach ausgewählten Zeitkontrollen werden durchgeführt. Die festgestellten Zeiten sollten im Idealfall der Durchschnittsgeschwindigkeit von 36 km/h exakt entsprechen. Um keine Strafpunkte zu erhalten, müβten Sie also, bei Abfahrt an der Zeitkontrolle um 10:00:40 Uhr nach z.B. 5,2 km (die geheime Zeitkontrolle) um genau 10:09:20 Uhr passieren, denn bei 36 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit wird ein Kilometer innerhalb von 100 Sekunden zurückgelegt. Eine Abweichung von der Idealzeit, gleichgültig ob zu früh oder zu spät, wird pro Sekunde mit 0,0001 Strafpunkten belegt.
 g) Mocht het gebeuren dat de doorgang naar een CS vroeger is dan de tijd van de vorige CH, dan zou dit resulteren in de boete voorzien in artikel 17 / c …
h) Falls die Nummer einer Zeitkontrolle (CH) im Fahrtenbuch durch ein @ ersetzt ist, wird nach dieser Zeitkontrolle keine Geheimkontrolle durchgeführt. Sie müssen dann Ihre ideale Abfahrzeit nicht einhalten, können früher starten und ein Zeitpolster bis zur nächsten Zeitkontrolle (CH) aufbauen.
i) Falls Sie eine Panne haben, die Sie nicht selbst beheben können, bitte VERLASSEN SIE DIE IM FAHRTENBUCH ANGEGEBENE STRECKE NICHT damit der Besenwagen Sie aufnehmen kann.
j) Falls die Strecke durch Straβenbauarbeiten, die nicht im Fahrtenbuch verzeichnet sind, unterbrochen ist, folgen Sie der ausgeschilderten Umleitung. Falls erforderlich, wird Sie an einer Durchfahrtkontrolle (CP) am Ende der Umleitung ein Schild darüber informieren, an welchem Punkt der im Fahrtenbuch angegebenen Strecke Sie sich befinden.

Artikel 6: Fahrzeugabnahme
Eine Technik-Komission wird Ihr Motorrad inspizieren, um die allgemeine Übereinstimmung der Konstruktion mit Ihren Angaben zu überprüfen. Allzu offensichtliche Abweichungen von der Originalausführung werden nach Artikel 17 g) mit Strafpunkten belegt.

Artikel 8: Startnummern
a) Jedes teilnehmende Motorrad muβ mit zwei fest angebrachten ovalen Halterungen ausgestattet sein, weiche die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten selbstklebenden ovalen Startnummern aufnehmen können. Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird nach Artikel 17 h) bestraft. Die Halter müssen dem Format der aufzuklebenden Startnummern entsprechen (Höhe 20 cm, Breite 25 cm)
b) Eine Startnummer ist vorn (quer zur Fahrtrichtung) anzubringen, die andere hinten auf der (in Fahrtrichtung) rechten Seite des Motorrads.

Artikel 9: Versicherung
a) Der Veranstalter schiieβt für alle Teilnehmer eine Versicherung ab, welche die Teilnehmer vor zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter schützt es sei denn wenn der Teilnehmer die Strecke freiwillig verlässt, außer um zu tanken oder sein Motorrad reparieren zu lassen.
b) Durch die Tatsache seines Engagements befreit jeder Wettbewerber und / oder Fahrer die Organisatoren und ihre Vertreter und insbesondere jeden von jeglicher Verantwortung in Bezug auf Handlungen, Kosten, Kosten, Ansprüche und Ansprüche im Zusammenhang mit tödlichen oder anderen Verletzungen , Verlust oder Beschädigung seiner Person, seiner Waren, unabhängig von der Ursache oder Folge seines Engagements oder seiner Teilnahme an der Prüfung, unabhängig davon, ob es sich um direkte oder indirekte Folgen von Fahrlässigkeit handelt oder nicht Verschulden der genannten Organisatoren, ihrer Vertreter oder ihrer Mitarbeiter.
c) Die Teilnehmer unterzeichnen einen Verzicht auf Punkt b) oben
d) Ein Rechtsschutz ist nicht vorgesehen.

Artikel 11: Offizielle Zeit
Entsprechend der telefonischen Zeitansage in Lüttich (tél : 078-051300) bzw. funkgesteuerte Uhr an Start und Ziel.


Eine Fahne wird die Stelle des Kontrolleurs angeben, und eine weitere Fahne wird die Stelle angeben wo der Zähler auf Null gesetzt werden muss und zur vorgesehener Zeit gestartet werden muss.

Artikel 13: Kontrollablauf
a) Zeitkontrolle – Die Sollzeiten sind auf der Kontrollkarte aufgedruckt. Wenn Sie ohne Verspätung ankommen, wird Ihre Karte lediglich abgestempelt. Falls Sie sich verspäten, notiert der Kontrolleur Ihre genaue Ankunftszeit, stempelt diese ab und macht alle weiteren Sollzeitangaben auf lhrer Karte ungültig. Ihre verspätete Ankunftszeit ist gleichzeitig Ihre neue Startzeit. Die neuen Sollzeiten für alle kommenden Kontrollen sind von Ihnen auszurechnen. Der Start zum nächsten Fahrtabschnitt darf nicht vor Ablauf der Sollzeit erfolgen, (siehe Artikel 3e). Eine etwaige Verspätung kann nicht aufgeholt werden. Bei der mittäglichen Zeitkontrolle (im Restaurant) wird die abgelaufene Kontrollkarte gegen eine neue ausgetauscht. Sie erhalten ebenfalls das neue Fahrtenbuch. MAXIMAL FÜNF MINUTEN VOR IHRER ABFAHRTS-SOLL-ZEIT (nicht früher) kann der Abfahrtskontrolleur Ihre neue Kontrollkarte stempeln.
b) Die Strecke vom Place Carrière bis zum Hotel Ariane ist nicht pönalisiert.
c) An Durchfahrtkontrollen läβt der Teilnehmer sein Fahrtenbuch abzeichnen. Dazu ist es nicht erforderlich, vom Motorrad abzusteigen.
d) Die Kontrollen werden 30 Minuten vor der Sollankunft des ersten Teilnehmers besetzt und schlieβ en 60 Minuten nach der ursprünglichen Sollankunftszeit des Ietzten Teilnehmers.

Artikel 18: Ausschluβ eines Teilnehmers
a) bei wiederholtem Regelverstoβ.
b) bei Betrugsversuch ebenso wie bei Unsportlichkeit.
c) bei Überschreitung der Sollankunftszeit um mehr als 60 Minuten auf der Strecke Lüttich/Nancy und/oder Nancy/Lüttich.

Artikel 19: Ergebnisse und Bewertungen
Bei Zeitgleichheit zweier Teilnehmer werden nachstehende Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge zum Zweck der Klassifizierung angewandt:
1. Geringere Anzahl von Strafpunkten (Summe der Strafpunkte aller Zeitkontrollen, Art. 3e).
2. Der geringere Hubraum des Motorrads.
3. Das höhere Alter des Motorrads (?) des Teilnehmers (?)

Beschilderung ca. 50m vor den Zeitkontrollen und 100m vor den Durchfahrt­kontrollen.